ZUGÄNGLICHKEIT
Barrierefreiheit
Die öffentlichen Seiten verwenden beschriftete Formulare, Tastaturbedienung, sichtbare Fokusmarkierungen und anpassbare Ansichten für unterschiedliche Bildschirmgrößen.
Stand der Prüfung
Der Betreiber bietet diese Webapp als allein tätige natürliche Person an, beschäftigt weniger als zehn Personen und erzielt einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro. Damit erfüllt er die Größenmerkmale eines Kleinstunternehmens nach § 2 Nr. 17 BFSG. Für die angebotene Dienstleistung gilt die Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG. Diese Ausnahme ist keine Bestätigung der Barrierefreiheit der App. Eine abschließende Prüfung der Barrierefreiheit oder eine verbindliche Konformitätsbewertung liegt nicht vor. Bei Änderungen der maßgeblichen Voraussetzungen wird die Einordnung erneut geprüft.
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in § 2 BFSG und § 3 BFSG. Unabhängig von dieser Ausnahme können Sie uns auf Barrieren hinweisen.
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