DATA ACT
Datenportabilität & Anbieterwechsel
Stand: 19.10.2026
Diese Seite ist das Online-Register für Wechsel- und Übertragungsmethoden, Datenstrukturen, Formate, bekannte technische Beschränkungen und die Angaben zum internationalen staatlichen Datenzugriff nach Art. 26 und 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Sie ergänzt die Nutzungsbedingungen.
Verfügbare Wege
- Einzelne Wirtschaftsjahre lassen sich als ZIP-Paket mit
manifest.json, lesbarerMETADATA.txtund den zugeordneten Originaldateien exportieren. - Einheiten, Dienstleister, Verträge, To-do-Einträge, Dokumente und Wiki stehen als getrennte Gebäudebereichspakete im gleichen Grundformat zur Verfügung.
- In den Benutzereinstellungen kann ein Kontodatenpaket mit lesbarer Art.-15-Auskunft und strukturierten JSON-Daten angefordert werden. Auf Wunsch werden dabei zugleich getrennte Exportaufträge für alle Bereiche und Wirtschaftsjahre sämtlicher eigener Gebäude gestartet.
- Zählerstände lassen sich als XLSX, CSV oder TSV ausgeben. Weitere sichtbare Tabellen und PDFs bleiben in ihren angebotenen Formaten abrufbar.
- Ein gesetzlich erforderlicher Wechsel- oder Gesamtexport kann unabhängig von optionalen Import-/Export-Kontingenten über die Kontaktadresse angefordert werden.
Datenstrukturen und Formate
ZIP-Pakete enthalten UTF-8-kodiertes JSON. Jeder Datensatz bezeichnet Modell/Datentyp, ursprüngliche ID und benannte Felder. Beziehungen verwenden ursprüngliche IDs oder dokumentierte Zuordnungsfelder. Dateien liegen in einem getrennten Verzeichnis und werden über SHA-256-Prüfsummen referenziert; ihr Dateiname besteht aus der Prüfsumme und der sicheren ursprünglichen Dateiendung, zum Beispiel files/<SHA256>.pdf. Das Manifest ordnet sie ihren Datensätzen und ursprünglichen Namen zu. Datumswerte stehen intern im ISO-Format, Dezimalzahlen als Zeichenketten mit Punkt. Die Oberfläche und die lesbare Metadatenbeschreibung verwenden deutsche Datums- und Zahlenformate.
Große Bereichspakete werden als Hintergrundauftrag verarbeitet. Fertige Downloadpakete stehen 24 Stunden über einen authentifizierten, fortsetzbaren Abruf bereit. Importpakete werden vor der Bestätigung auf Format, Pfade, Prüfsummen, erwarteten zusätzlichen Speicherbedarf und bereits importierte Paketkennungen geprüft; vorhandene Einträge werden weiterhin nur ergänzt.
Für einen vollständigen Wechsel werden Kontodaten, Gebäude, Einheiten und Kontakte, Rollen und Freigaben, Dienstleister, Verträge, Aufgaben, Dokumente, Wiki, Wirtschaftspläne, Jahresdaten, Buchungen, Kategorien, Kostenkonten, Verteilungsschlüssel, Verbrauchsdaten, Berichte sowie die dazu gespeicherten Dateien und notwendigen Zuordnungsmetadaten in strukturierten JSON-/Tabellendaten mit Manifest ausgegeben. Die abschließenden Ausschlüsse stehen in den Nutzungsbedingungen. Ein konkretes Feldschema und bekannte Abweichungen werden im Manifest des jeweiligen Exports dokumentiert.
Offene Schnittstelle und Standards
Die authentifizierten Download-Endpunkte und dokumentierten Paketformate bilden die derzeit verfügbaren Exportschnittstellen. Für einen vollständigen Wechsel müssen die getrennt erzeugten Pakete gemeinsam abgerufen und gegebenenfalls um einen betreuten Ergänzungsexport ergänzt werden. Eine öffentliche Programmierschnittstelle für einen vollständigen Gebäude- oder Kontoexport ist noch nicht freigegeben. Veröffentlichte gemeinsame Spezifikationen oder harmonisierte Normen für dieselbe Dienstart werden geprüft und innerhalb der gesetzlichen Umsetzungsfrist berücksichtigt.
Gerichtsbarkeit der Infrastruktur
Die Kernanwendung, ihre aktive Datenbank und ihre Dateispeicherung laufen nach der Betreiberangabe auf eigener Infrastruktur in Deutschland. Das eigene Sicherungsziel befindet sich ebenfalls in Deutschland. Diese Infrastruktur unterliegt der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Google Workspace wird für E-Mail und die beschriebene Betriebsverwaltung genutzt; dafür wird keine ausschließliche EU-/EWR-Datenregion zugesagt. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und der TOM-Anlage.
Schutz nicht personenbezogener Daten vor unzulässigem Drittstaatenzugriff
Für in der Union gespeicherte nicht personenbezogene Kundendaten setzt der Betreiber insbesondere eigenen Betrieb in Deutschland, rollen- und kontobezogene Zugriffskontrollen, verschlüsselte Datenträger und vor der Übertragung verschlüsselte Sicherungen, minimierte administrative Zugänge und dokumentierte Empfänger-/Anbieterprüfungen ein. Zugangsdaten und Schlüssel werden nicht in Exporten oder öffentlichen Unterlagen bereitgestellt.
Anordnungen eines Drittstaats werden vor einer Herausgabe auf eine nach Unionsrecht oder deutschem Recht wirksame Grundlage geprüft. Soweit rechtlich zulässig und verhältnismäßig, werden rechtswidrige oder überbreite Verlangen zurückgewiesen beziehungsweise angefochten, nur die rechtmäßig erforderlichen Daten bereitgestellt und der betroffene Kunde informiert. Für Workspace-Verarbeitungen gelten zusätzlich die in der Datenschutzerklärung bezeichneten vertraglichen und organisatorischen Maßnahmen.
Wechselablauf
Umfang, Zielanbieter oder eigene Zielumgebung und sicherer Bereitstellungsweg werden mit dem anfragenden Kunden abgestimmt. Es gelten die in den Nutzungsbedingungen genannten Fristen für Ankündigung, Übergang, gegebenenfalls technische Verlängerung, Abruf und Löschung. Für den derzeitigen kostenlosen Dienst und nach der beschriebenen Regelung auch für einen späteren kostenpflichtigen Tarif werden keine besonderen Wechselentgelte erhoben.